Aufgrund des Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabegesetzes

(BayAbwAG) erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende

 

 

S a t z u n g

 

zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

 

§ 1

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

Abgabesatz

Der Abgabesatz beträgt je Einwohner

ab 01. Januar 1995                            30,00 DM
ab 01. Januar 1997                            35,00 DM
ab 01. Januar 2002                            17,90 Euro.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

 

 

 

Spiegelau, den 22.11.2001

 

GEMEINDE SPIEGELAU

 

 

Luksch

1. Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

Die Satzung wurde am 26.11.2001 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-
Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder entfernt.

 

Spiegelau, den 20.12.2001

 

GEMEINDE SPIEGELAU

 

 

Luksch

1. Bürgermeister