Aufgrund des Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabegesetzes
(BayAbwAG) erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende
zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
§ 1
§ 6 erhält folgende Fassung:
Abgabesatz
Der Abgabesatz beträgt je
Einwohner
ab 01. Januar 1995 30,00
DM
ab 01. Januar 1997 35,00
DM
ab 01. Januar 2002 17,90
Euro.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Spiegelau, den 22.11.2001
GEMEINDE SPIEGELAU
Luksch
1. Bürgermeister
Die Satzung wurde am 26.11.2001
im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-
Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf
wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden
am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder entfernt.
Spiegelau, den 20.12.2001
GEMEINDE SPIEGELAU
Luksch
1. Bürgermeister