Aufgrund des Art. 5, Art. 8 und Art. 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Spiegelau (BGS-EWS):

§ 1

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

Der Beitrag beträgt

a)      für anschließbare Grundstücke i.S.v. § 3 Abs. 3

aa) pro qm Grundstücksfläche                    1,28 Euro

bb) pro qm Geschoßfläche                         8,18 Euro

b)      Für Grundstücke, auf denen keine Regenentwässerung erfolgt, wird nur der Geschoßflächen-beitrag nach Buchstabe a/bb erhoben.

 

§ 2

 

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Einleitungsgebühr

 

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Ab-
wässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zu-
geführt werden. Die Gebühr beträgt 2,05 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Spiegelau, den 22.11.2001

GEMEINDE SPIEGELAU

 

Luksch

1. Bürgermeister