Aufgrund des
Art. 5, Art. 8 und Art. 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Spiegelau (BGS-EWS):
§ 1
§ 6 erhält
folgende Fassung:
Der Beitrag beträgt
a)
für anschließbare Grundstücke i.S.v.
§ 3 Abs. 3
aa) pro qm
Grundstücksfläche 1,28
Euro
bb) pro qm
Geschoßfläche
8,18 Euro
b)
Für Grundstücke, auf denen keine Regenentwässerung
erfolgt, wird nur der Geschoßflächen-beitrag nach
Buchstabe a/bb erhoben.
§ 2
§ 10 Abs. 1
erhält folgende Fassung:
Die
Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge
der Ab-
wässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von
den angeschlossenen Grundstücken zu-
geführt werden. Die Gebühr beträgt 2,05 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
§ 3
Diese Satzung
tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.
Spiegelau, den 22.11.2001
GEMEINDE SPIEGELAU
Luksch
1. Bürgermeister