Aufgund des Art.2 und Art.8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (OG) erlässt die Gemeinde Spiegelau folgende
zur Satzung der Gemeinde Spiegelau für das Schwimmbad in Spiegelau
§ 1
Zur Deckung der persönlichen und sachlichen Aufgaben des Betriebs der gemeindlichen Badeanstalt Spiegelau werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:
a) Erwachsene 1,60 Euro
mit Gästekarte 1,30 Euro
b) Kinder, Jugendliche, Schwerbehinderte 1,00 Euro
mit Gästekarte 0,80 Euro
mit Ferienpass 0,50 Euro
c) Saisonkarte für Erwachsene 25,60 Euro
d) Saisonkarte für Kinder, Jugendliche und
Schwerbehinderte 12,80 Euro
e) 10er Karte Erwachsene 12,80 Euro
f) 10er Karte Kinder, Jugendliche und
Schwerbehinderte 5,10 Euro
g) Minigolf 1,30 Euro
mit Gästekarte 1,10 Euro
mit Ferienpass 0,50 Euro
h) Liegestühle 1,30 Euro
§ 2
Für entliehene Badewäsche/Gegenstände werden folgende Gebühren festgesetzt:
a) für Badehose 0,50 Euro
b) für Badeanzug 0,70 Euro
c) für 1 Handtuch 0,30 Euro
d) für Bademütze 0,30 Euro
e) für Liegestuhl oder Liegepritsche 1,30 Euro
§ 3
Für beschädigte Leihgegenstände in § 2 Ziffer a) mit e) werden als Wertersatz festgesetzt:
a) für 1 Kinderbadehose 1,50 Euro
b) für 1 Herrenbadehose 8,00 Euro
c) für 1 Damenbadeanzug 15,00 Euro
d) für 1 Handtuch 3,00 Euro
e) für 1 Liegestuhl/Liegepritsche 20,00 Euro
f) für 1 Bademütze 2,00 Euro
g) für 1 Verwahrungsmarke 0,50 Euro
h) für 1 Kleiderbügel 1,00 Euro
§ 4
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Spiegelau, den 22.11.2001
GEMEINDE SPIEGELAU
Luksch, 1. Bürgermeister