Verordnung der Gemeinde Spiegelau über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung)
Die Gemeinde Spiegelau erlässt aufgrund von Art. 18 abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes – LStVG – (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2001 (GVBl S. 140) folgende Verordnung:
§
1 Leinenpflicht
(1) Kampfhunde (§ 2 Abs. 1)
und große Hunde (§ 2 Abs. 2) sind in allen öffentlichen Anlagen und auf allen
öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig an
der Leine zu führen.
(2) Die
Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht
überschreiten.
(3) Ausgenommen
von der Leinenpflicht nach Abs. 1 sind:
a) Blindenführhunde,
b) Diensthunde der Polizei,
des Strafvollzugs, des Bundesgrenzschutzes, der Zoll-
verwaltung und
der Bundeswehr, soweit sie sich im Einsatz befinden,
c) Hunde, die zum Hüten einer
Herde eingesetzt sind,
d) Hunde, die die für
Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben
und als Rettungshunde für den Zivilschutz,
den Katastrophenschutz oder den
Rettungsdienst im Einsatz sind, sowie
e) im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.
§
2 Begriffsbestimmungen
(1) Die
Eigenschaft als Kampfhund ergibt sich aus Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in
Verbindung mit der Verordnung
über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268).
(2) Große
Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm
beträgt, soweit sie keine
Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäfer-
hund,
Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große
Hunde.
§
3 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden,
§
4 In-Kraft-Treten, Geltungsdauer
(1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sie gilt 20 Jahre.
Spiegelau, den 14.05.2003
GEMEINDE SPIEGELAU
Zettl
2. Bürgermeister
Die Verordnung wurde am 19.05.2003 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 16.05.2003 angebracht und am 10.06.2003 wieder entfernt.
Spiegelau, den 10.06.2003
GEMEINDE SPIEGELAU
Zettl
2. Bürgermeister