Aufgrund Art. 8 KAG i. V. m. Art. 18 Abs. 2 a
Satz 1 und 3 BayStrWGerläßt
die Gemeinde Spiegelau folgende
zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abhaltung des Wochenmarktes in der Gemeinde Spiegelau
§ 1
§ 1 erhält folgende Fassung:
Die Gemeinde Spiegelau erhebt für die Überlassung von
Verkaufsplätzen gem. § 6 der Verordnung über die Abhaltung des Wochenmarktes in
der Gemeinde Spiegelau Gebühren.
An Gebühren werden erhoben
pro laufenden Meter
Verkaufsstand 2,10 Euro
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2002 in
Kraft.
Spiegelau, den 22.11.2001
GEMEINDE SPIEGELAU
Luksch
1. Bürgermeister
Die Satzung wurde am
26.11.2001 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-
Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf
wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden
am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder entfernt.