Aufgrund Art. 8 KAG i. V. m. Art. 18 Abs. 2 a Satz 1 und 3 BayStrWGerläßt die Gemeinde Spiegelau folgende

Satzung

 

zur Änderung der Gebührensatzung über die Abhaltung des Wochenmarktes in der Gemeinde Spiegelau

§ 1

 

§ 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gemeinde Spiegelau erhebt für die Überlassung von Verkaufsplätzen gem. § 6 der Verordnung über die Abhaltung des Wochenmarktes in der Gemeinde Spiegelau Gebühren.

An Gebühren werden erhoben

pro laufenden Meter Verkaufsstand    2,10 Euro

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2002 in Kraft.

 

Spiegelau, den 22.11.2001

 

GEMEINDE SPIEGELAU

 

Luksch

1.      Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

 

Die Satzung wurde am 26.11.2001 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-
Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder entfernt.