V e r o r d n u n g

 

Der Gemeinde Spiegelau über Hauptskiwanderwege in Spiegelau und Oberkreuzberg

 

 

I. Aktenvermerk

 

Die Verordnung der Gemeinde Spiegelau über Hauptskiwanderwege in Spiegelau und Ober-
kreuzberg vom 09.11.1981 tritt zum 30.12.1981 außer Kraft (vgl. § 5 der Verordnung).

 

Nach Art. 24 Abs. 1 LStVG kann die Gemeinde durch Verordnung ein Gelände außerhalb öffentlicher Wege und Plätze, das zum Skifahren, Skiabfahren oder Rodeln der Allgemeinheit zur Verfügung steht, zur Hauptabfahrt für solche Sportarten oder zum Hauptskiwanderweg erklären.

 

Aufgrund der sich ständig ändernden Gegebenheiten in diesem Bereich ist m. E. eine solche Verordnung nicht erforderlich. Außerdem besteht die Möglichkeit Anordnungen für den Einzel-
fall zu erlassen (Art. 24 Abs. 2 LStVG).

 

 

II.                 Zur Kenntnisnahme

an 1. Bürgermeister Luksch

 

 

Spiegelau, den

 

Im Auftrag

Schreiner