Aufgrund Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GO, § 69 GewO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Zweiten ZuStVGewO und Art. 42 Abs. 1 LStVG erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende
zur Änderung der Verordnung über die Abhaltung des Wochenmarktes in der Gemeinde Spiegelau
§ 1
§ 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Als Marktplatz
wird die Multifunktionsfläche beim Anwesen Konrad-Wilsdorf-Straße 1 in
Spiegelau bestimmt.
§ 2
Diese Verordnung tritt zum 01. Januar 2002 in Kraft.
Spiegelau, den
22.11.2001
GEMEINDE
SPIEGELAU
Luksch
1.
Bürgermeister
Die
Verordnung wurde am 26.11.2001 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau,
Konrad-Wilsdorf-Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme
niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen.
Die Anschläge wurden am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder
entfernt.
Spiegelau,
den 20.12.2001
GEMEINDE
SPIEGELAU
Luksch
1. Bürgermeister