Aufgrund Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GO, § 69 GewO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Zweiten ZuStVGewO und Art. 42 Abs. 1 LStVG erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende

 

Verordnung

 

zur Änderung der Verordnung über die Abhaltung des Wochenmarktes in der Gemeinde Spiegelau

 

 

§ 1

 

§ 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Als Marktplatz wird die Multifunktionsfläche beim Anwesen Konrad-Wilsdorf-Straße 1 in Spiegelau bestimmt.

 

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt zum 01. Januar 2002 in Kraft.

 

 

Spiegelau, den 22.11.2001

 

GEMEINDE SPIEGELAU

 

 

Luksch

1.      Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

Die Verordnung wurde am 26.11.2001 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder entfernt.

 

Spiegelau, den 20.12.2001

 

GEMEINDE SPIEGELAU

 

 

Luksch

1. Bürgermeister