Aufgrund des
Art 5, Art. 8 und Art. 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
§ 1
§ 6 –
Beitragssatz erhält folgende Fassung:
Der Beitrag beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche 0,52 Euro
b) pro qm Geschoßfläche 2,05 Euro
§ 2
§ 10 Abs. 3
erhält folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt 0,77 Euro
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 3
§ 10 Abs. 4
erhält folgende Fassung:
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder
ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt
die Gebühr 0,26 Euro pro Kubikmeter
entnommenen Wassers.
§ 4
Diese Satzung
tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.
Spiegelau, den 22.11.2001
GEMEINDE SPIEGELAU
Luksch
1.
Bürgermeister
Die
Satzung wurde am 26.11.2001 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-
Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf
wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden
am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder entfernt.
Spiegelau,
den 20.12.2001
Luksch
1.
Bürgermeister