Aufgrund des Art 5, Art. 8 und Art. 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) erläßt die Gemeinde Spiegelau folgende

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):

 

§ 1

 

§ 6 – Beitragssatz erhält folgende Fassung:

Der Beitrag beträgt

a) pro qm Grundstücksfläche                     0,52 Euro

b) pro qm Geschoßfläche                           2,05 Euro

 

§ 2

 

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt 0,77 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 3

 

§ 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt

      die Gebühr 0,26 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft.

 

 

Spiegelau, den 22.11.2001

 

GEMEINDE SPIEGELAU

 

Luksch

1.      Bürgermeister

 

 

 

Bekanntmachungsvermerk

 

Die Satzung wurde am 26.11.2001 im Rathaus der Gemeinde Spiegelau, Konrad-Wilsdorf-
Straße 5, 94518 Spiegelau öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen. Die Anschläge wurden am 23.11.2001 angebracht und am 20.12.2001 wieder entfernt.

 

Spiegelau, den 20.12.2001

 

GEMEINDE SPIEGELAU

 

 

Luksch

1. Bürgermeister